- Cirkular von dem königlichen mährisch und schlesichen Landesgubernium. Kauf und Handelsleute oder sonstige Weinverkehrer sollen unter Konfiskationsstrafe die noch vorräthigen ausser Handel gesetzten ausländischen Weine bis zu Ende dieses laufenden Jahr 1796 entweder im Lande verkaufen oder ins Ausland schaffen. [Dat.] Brünn den 2. August 1796.
Details zum Objekt: Cirkular von dem königlichen mährisch und schlesichen Landesgubernium. Kauf und Handelsleute oder sonstige Weinverkehrer sollen unter Konfiskationsstrafe die noch vorräthigen ausser Handel gesetzten ausländischen Weine bis zu Ende dieses laufenden Jahr 1796 entweder im Lande verkaufen oder ins Ausland schaffen. [Dat.] Brünn den 2. August 1796.
PDF
Struktur
Archiwalia Polskiego Towarzystwa Ludoznawczego.
Beschreibung
- Titel:
- Mitschöpfer:
- Sachwort: ; ;
- Beschreibung: ; ; ; ; ; ;
- Herausgeber:
- Verlagsort:
- Datum:
- Bestandestyp:
- Format:
- Identifikation des Bestandes: oai:www.sbc.org.pl:524815
- Quelle:
- Sprache:
- Besitzen:
- Digitalisierung:
- Publikation:
- Sponsor digitalizacji:
Das Objekt befindet sich in den Sammlungen:
Zusätzliche Informationen
- Erstellungsdatum: 2021-10-26
- Zuletzt geändert am: 2021-11-16
- Anzahl der Ansichten des Inhaltsobjekts: 9
- Sie können auch die Beschreibung des Objekts in diesen Formaten herunterladen: ;
- Historische Texterkennung: