- Cirkular von dem königlichen mährisch- und schlesischen Landesgubernium. Das auch Mönche, die ausser den Klöstern als Kapläne, Kooperatoren, Vikarien etc. in der wirklichen Seelsorge angesellt sind, sowohl ein weltliches Hab und Vermögen zu erwerben, als auch darüber durch lezten Willen zu disponiren befugt sind. [Dat.] Brünn den 24. Dezember 1788.
Details zum Objekt: Cirkular von dem königlichen mährisch- und schlesischen Landesgubernium. Das auch Mönche, die ausser den Klöstern als Kapläne, Kooperatoren, Vikarien etc. in der wirklichen Seelsorge angesellt sind, sowohl ein weltliches Hab und Vermögen zu erwerben, als auch darüber durch lezten Willen zu disponiren befugt sind. [Dat.] Brünn den 24. Dezember 1788.
PDF
Struktur
Archiwalia Polskiego Towarzystwa Ludoznawczego.
Beschreibung
- Titel:
- Mitschöpfer:
- Sachwort: ; ;
- Beschreibung: ; ; ; ; ; ;
- Herausgeber:
- Verlagsort:
- Datum:
- Bestandestyp:
- Format:
- Identifikation des Bestandes: oai:www.sbc.org.pl:524786
- Quelle:
- Sprache:
- Besitzen:
- Digitalisierung:
- Publikation:
- Sponsor digitalizacji:
Das Objekt befindet sich in den Sammlungen:
Zusätzliche Informationen
- Erstellungsdatum: 2021-10-26
- Zuletzt geändert am: 2024-08-12
- Anzahl der Ansichten des Inhaltsobjekts: 20
- Sie können auch die Beschreibung des Objekts in diesen Formaten herunterladen: ;
- Historische Texterkennung: