Details zum Objekt: Cirkular von dem königlichen mährisch- und schlesischen Landesgubernium. Dass die Staats und Fondsgüter nur in zeitlichen Pacht hintangegeben, einzelne, zerstreute oder vermischte kleinere Realitäten aber veräussert werden können [Dat.] Brünn den 7. Juli 1790.

PDF
Struktur
Archiwalia Polskiego Towarzystwa Ludoznawczego.
Wir verwenden Dateien durch die Cookie-Qualitätsverbesserungsschicht unserer Website. Für weitere Informationen, lesen Sie bitte das Dokument Datenschutzbestimmungen