- Cirkular von dem königlichen mährisch- und schlesischen Landesgubernium. Wodurch die Ausfuhr aller erbländischen Sensen, Sicheln und Strohmesser in die türkischen Länder unter Kontrabandstrafe verbothen wird [Dat.] Brünn den 12. September 1789.
Details zum Objekt: Cirkular von dem königlichen mährisch- und schlesischen Landesgubernium. Wodurch die Ausfuhr aller erbländischen Sensen, Sicheln und Strohmesser in die türkischen Länder unter Kontrabandstrafe verbothen wird [Dat.] Brünn den 12. September 1789.
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Struktur
Archiwalia Polskiego Towarzystwa Ludoznawczego.
Beschreibung
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- Identifikation des Bestandes: oai:www.sbc.org.pl:524792
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Das Objekt befindet sich in den Sammlungen:
Zusätzliche Informationen
- Erstellungsdatum: 2021-10-26
- Zuletzt geändert am: 2024-08-12
- Anzahl der Ansichten des Inhaltsobjekts: 12
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