Details zum Objekt: Cirkular von dem königl. mährisch-schlesischen Gubernium. Strafe des doppelten Ersatzes für jene, die aus dem geistlichen Stande getreten und nachher dennoch Einkünfte, die mit dem geistlichem Stande verknüpft sind, bezohen haben [Dat.] Brünn den 6ten September 1786.

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