- Cirkular von dem königl. mährisch-schlesischen Appelations-Gericht. Dass in eine Prodigalitäts-Erklärung kein anderer Richter als die Personal-Instanz desjenigen einschreiten könne, der als Berschwender erkläret werden solle. [Dat.] Brünn, den 9ten Februar 1786.
Details zum Objekt: Cirkular von dem königl. mährisch-schlesischen Appelations-Gericht. Dass in eine Prodigalitäts-Erklärung kein anderer Richter als die Personal-Instanz desjenigen einschreiten könne, der als Berschwender erkläret werden solle. [Dat.] Brünn, den 9ten Februar 1786.
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Struktur
Archiwalia Polskiego Towarzystwa Ludoznawczego.
Beschreibung
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Das Objekt befindet sich in den Sammlungen:
Zusätzliche Informationen
- Erstellungsdatum: 2021-10-25
- Zuletzt geändert am: 2021-11-16
- Anzahl der Ansichten des Inhaltsobjekts: 17
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