Details zum Objekt: Cirkular von dem königlich mährisch-schlesischen Gubernium. In Betreff der Stemplung deren, sowohl aus fremden Ländern kommenden, als auch der innländischen Spielkarten, wovon erstere auf Spekulation zur Widerausfuhr in fremde Länder oder in jene, wo kein Stempel ist eingeführt und die andern zu Ausfuhr in solche Länder verfertiget, oder bestimmet werden. [Dat.] Brünn den 18ten Julius 1785.

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