- Cirkular von dem königlich mährisch-schlesischen Gubernium. Dass die Bestellung eines Vormunds, wie auch die Aufnahme der Vormundschaftsrechnungen, dem ordentlichen Personalrichter, ohne Einmengung der Berggerichte auch dann zustehet, wenn unterm Pupillarvermögen eine Bergwerksentität begrissen ist. [Dat.] Brünn den 4. July 1785.
Details zum Objekt: Cirkular von dem königlich mährisch-schlesischen Gubernium. Dass die Bestellung eines Vormunds, wie auch die Aufnahme der Vormundschaftsrechnungen, dem ordentlichen Personalrichter, ohne Einmengung der Berggerichte auch dann zustehet, wenn unterm Pupillarvermögen eine Bergwerksentität begrissen ist. [Dat.] Brünn den 4. July 1785.
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Struktur
Archiwalia Polskiego Towarzystwa Ludoznawczego.
Beschreibung
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- Identifikation des Bestandes: oai:www.sbc.org.pl:524275
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Das Objekt befindet sich in den Sammlungen:
Zusätzliche Informationen
- Erstellungsdatum: 2021-10-25
- Zuletzt geändert am: 2021-11-16
- Anzahl der Ansichten des Inhaltsobjekts: 14
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