- Umlaufsverordnung vom Teschner kaiserl. königl. Kreisamte. [Inc.] Die mit den Schubspässen zugleich mit einlangenden, den Schübling betreffenden Urkunden sind stets in den Schubpässen mit zu bestätigen. Nro. 83. 10934/69.
Details zum Objekt: Umlaufsverordnung vom Teschner kaiserl. königl. Kreisamte. [Inc.] Die mit den Schubspässen zugleich mit einlangenden, den Schübling betreffenden Urkunden sind stets in den Schubpässen mit zu bestätigen. Nro. 83. 10934/69.
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Struktur
Archiwalia Polskiego Towarzystwa Ludoznawczego.
Beschreibung
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- Identifikation des Bestandes: oai:www.sbc.org.pl:527253
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Das Objekt befindet sich in den Sammlungen:
Zusätzliche Informationen
- Erstellungsdatum: 2021-11-01
- Zuletzt geändert am: 2021-11-16
- Anzahl der Ansichten des Inhaltsobjekts: 9
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