- Umlaufsverordnung vom Teschner k. k. Kreisamte. [Inc.] Die hie und da üblichen Sammlungen der Geistlichkeit sind keineswegs als Urbarialbezüge anzusehen, dagegen unterliegen die Zehende der Geistlichkeit, so wie alle Urbarialgaben, welche Geistliche beziehen, der Fassion. N. Exh. 687. Fasc. 108.
Details zum Objekt: Umlaufsverordnung vom Teschner k. k. Kreisamte. [Inc.] Die hie und da üblichen Sammlungen der Geistlichkeit sind keineswegs als Urbarialbezüge anzusehen, dagegen unterliegen die Zehende der Geistlichkeit, so wie alle Urbarialgaben, welche Geistliche beziehen, der Fassion. N. Exh. 687. Fasc. 108.
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Struktur
Archiwalia Polskiego Towarzystwa Ludoznawczego.
Beschreibung
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- Identifikation des Bestandes: oai:www.sbc.org.pl:527118
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Das Objekt befindet sich in den Sammlungen:
Zusätzliche Informationen
- Erstellungsdatum: 2021-11-01
- Zuletzt geändert am: 2021-11-16
- Anzahl der Ansichten des Inhaltsobjekts: 16
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