Details zum Objekt: Umlaufsverordnung vom Teschner k. k. Kreisamte. [Inc.] Weisung, wie die in dem Josephinischen Fassionsbuche mit einem topographischen Numer ohne Flächenmaß und Ertrag vorkommende Oedungen, Fuhrwege [et]c. welche mittlerweile kultivirt worden sind, in die neue Grundertrags-Matrikel vertragen werden sollen. N. Exh. 612. Fasc. 108.

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