Zawiera: I. Gesetz vom ... wirksam für Mein Herzogtum Schlesien mit Ausschluß der mährischen Einschlußgemeinden, womit die Landesordnung für das Herzogtum Schlesien vom 26. Februar 1861, R.-G.-Bl. Nr. 20 abgeändert und ergänzt wird ; II. Gesetz vom ... wirksam für Mein Herzogtum Schlesien, mit Ausschluß der mährischen Einsschlußgemeinden, womit eine neue Landtagswahlordnunng für dieses Herzogtum erlassen wird ; III. Gesetz vom ... wirksam für Mein Herzogtum Schlesien, womit für die gemäß der Landagswahlordnung vom ... L.-G.- und V.-Bl. Nr. ... vorzunehmenden Wahlen in der Landtag des Herzogtums Ober- und Nieder Schlesien die Wahlpflicht eingeführt wird irf.
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