Details zum Objekt: Kundmachung. 307, Kaiserliche Verordnung vom 4. November 1914, vomit bei Stillstand der ordentlichen Gerichtsbarkeit Zivilpersonen der Militärgerichtsbarkeit unterstellt werden.

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Struktur
Archiwalia Polskiego Towarzystwa Ludoznawczego.

Siehe auch

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