Details zum Objekt: Verordnung der k.k. schlesichen Landesregierung in Troppau vom 18. März 1916, Z.A-297/2, L-G-u.V.-Bl. Nr 49, betreffend das Verbot des Einkaufes von Rindern, Kälbern und Schweinen, ausgenommen von Läufern und Ferkeln im Umherziehen von Haus zu Haus in Schlesien / der k. k. Landespräsident: Adalbert Freiherr von Widmann m. p.

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Struktur
Archiwalia Polskiego Towarzystwa Ludoznawczego.

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