Details zum Objekt: Cirkular von dem kaiserl. königl. mährisch und schlesischen Landesgubernium. [Inc.] Einfuhr der Christenlehr und Wallfahrtbilder, Holz- oder Kupferstiche, dann auch der mit Zeug- und Metall-Folienstücken ausgelegten, ist vom 1. Julius d. J. an, verbothen.

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Archiwalia Polskiego Towarzystwa Ludoznawczego.
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