Details zum Objekt: Cirkular von dem kaiserl. königl. mährisch und schlesischen Landesgubernium. [Inc.] Vom 1. April 1801 an, soll der Einfuhrzoll für 1 Centen lakirte Küh- oder Kalbleder mit dreissig zwei Gulden entrichtet werden.

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Archiwalia Polskiego Towarzystwa Ludoznawczego.
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