- Zawiera: I. Gesetz vom ... wirksam für Mein Herzogtum Schlesien mit Ausschluß der mährischen Einschlußgemeinden, womit die Landesordnung für das Herzogtum Schlesien vom 26. Februar 1861, R.-G.-Bl. Nr. 20 abgeändert und ergänzt wird ; II. Gesetz vom ... wirksam für Mein Herzogtum Schlesien, mit Ausschluß der mährischen Einsschlußgemeinden, womit eine neue Landtagswahlordnunng für dieses Herzogtum erlassen wird ; III. Gesetz vom ... wirksam für Mein Herzogtum Schlesien, womit für die gemäß der Landagswahlordnung vom ... L.-G.- und V.-Bl. Nr. ... vorzunehmenden Wahlen in der Landtag des Herzogtums Ober- und Nieder Schlesien die Wahlpflicht eingeführt wird irf.
Details zum Objekt: Zawiera: I. Gesetz vom ... wirksam für Mein Herzogtum Schlesien mit Ausschluß der mährischen Einschlußgemeinden, womit die Landesordnung für das Herzogtum Schlesien vom 26. Februar 1861, R.-G.-Bl. Nr. 20 abgeändert und ergänzt wird ; II. Gesetz vom ... wirksam für Mein Herzogtum Schlesien, mit Ausschluß der mährischen Einsschlußgemeinden, womit eine neue Landtagswahlordnunng für dieses Herzogtum erlassen wird ; III. Gesetz vom ... wirksam für Mein Herzogtum Schlesien, womit für die gemäß der Landagswahlordnung vom ... L.-G.- und V.-Bl. Nr. ... vorzunehmenden Wahlen in der Landtag des Herzogtums Ober- und Nieder Schlesien die Wahlpflicht eingeführt wird irf.
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Struktur
Archiwalia Polskiego Towarzystwa Ludoznawczego.
Beschreibung
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- Identifikation des Bestandes: oai:www.sbc.org.pl:529572
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Das Objekt befindet sich in den Sammlungen:
Zusätzliche Informationen
- Erstellungsdatum: 2021-11-06
- Zuletzt geändert am: 2021-11-16
- Anzahl der Ansichten des Inhaltsobjekts: 14
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