- Kaiserliches Patent vom 24. Oktober 1852, giltig vom 1. Jänner 1853 für alle Kronländer, mit Ausnahme der gefürsteten Grafschaft Tirol mit Vorarlberg, des lombardisch-venetianischen Königreiches und der Militärgränze, betreffend die Bestimmungen über die Erzeugung, den Verkehr und den Besitz von Waffen und Munitionsgegenständen, dann das Waffentragen.
Details zum Objekt: Kaiserliches Patent vom 24. Oktober 1852, giltig vom 1. Jänner 1853 für alle Kronländer, mit Ausnahme der gefürsteten Grafschaft Tirol mit Vorarlberg, des lombardisch-venetianischen Königreiches und der Militärgränze, betreffend die Bestimmungen über die Erzeugung, den Verkehr und den Besitz von Waffen und Munitionsgegenständen, dann das Waffentragen.
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Struktur
Archiwalia Polskiego Towarzystwa Ludoznawczego.
Beschreibung
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- Identifikation des Bestandes: oai:www.sbc.org.pl:527721
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Das Objekt befindet sich in den Sammlungen:
Zusätzliche Informationen
- Erstellungsdatum: 2021-11-03
- Zuletzt geändert am: 2021-11-16
- Anzahl der Ansichten des Inhaltsobjekts: 128
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