- Verordnung des Ministers für Cultus und Unterricht vom 24. Februar 1883. Z. 3674, an sämmtliche Länderstellen mit Ausnahme von Österreich unter der Enns, durch welche allgemeine Grundsätze bezüglich der Organisation der gewerblichen Fortbildungsschulen erlassen werden.
Details zum Objekt: Verordnung des Ministers für Cultus und Unterricht vom 24. Februar 1883. Z. 3674, an sämmtliche Länderstellen mit Ausnahme von Österreich unter der Enns, durch welche allgemeine Grundsätze bezüglich der Organisation der gewerblichen Fortbildungsschulen erlassen werden.
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Struktur
Archiwalia Polskiego Towarzystwa Ludoznawczego.
Beschreibung
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- Identifikation des Bestandes: oai:www.sbc.org.pl:529556
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Das Objekt befindet sich in den Sammlungen:
Zusätzliche Informationen
- Erstellungsdatum: 2021-11-06
- Zuletzt geändert am: 2021-11-16
- Anzahl der Ansichten des Inhaltsobjekts: 18
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