- Erlaß des Finanzmisters vom 11. Jänner 1850, wirksam für alle Kronländer, außer Ungarn, Siebenbürgen, Kroatien, Slavonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temeser Banate, Dalmatien und dem lombardisch-venetianischen Königreiche, womit die Vollzugs-Vorschrift zu dem allerhöchsten Patente vom 29. Oktober 1849, über die Einführung der Einkommensteuer bekannt gemacht, und vom Tage der Kundmachung angefangen, in Wirksamkeit gesetzt wird.
Details zum Objekt: Erlaß des Finanzmisters vom 11. Jänner 1850, wirksam für alle Kronländer, außer Ungarn, Siebenbürgen, Kroatien, Slavonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temeser Banate, Dalmatien und dem lombardisch-venetianischen Königreiche, womit die Vollzugs-Vorschrift zu dem allerhöchsten Patente vom 29. Oktober 1849, über die Einführung der Einkommensteuer bekannt gemacht, und vom Tage der Kundmachung angefangen, in Wirksamkeit gesetzt wird.
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Struktur
Archiwalia Polskiego Towarzystwa Ludoznawczego.
Beschreibung
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- Identifikation des Bestandes: oai:www.sbc.org.pl:527697
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Das Objekt befindet sich in den Sammlungen:
Zusätzliche Informationen
- Erstellungsdatum: 2021-11-02
- Zuletzt geändert am: 2021-11-16
- Anzahl der Ansichten des Inhaltsobjekts: 12
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