Details zum Objekt: Kaiserliches Patent vom 24. Oktober 1852, giltig vom 1. Jänner 1853 für alle Kronländer, mit Ausnahme der gefürsteten Grafschaft Tirol mit Vorarlberg, des lombardisch-venetianischen Königreiches und der Militärgränze, betreffend die Bestimmungen über die Erzeugung, den Verkehr und den Besitz von Waffen und Munitionsgegenständen, dann das Waffentragen.

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