Kundmachung betreffend die Nachmusterung der in den Jahren 1898 bis einschliesslich 1892 geborenen Landsturmpflichtigen : (Einberufungskundmachung P.).
Kundmachung betreffend die Nachmusterung der in den Jahren 1898 bis einschliesslich 1892 geborenen Landsturmpflichtigen : (Einberufungskundmachung P.).