Verordnung des k.k. Landespräsidenten in Schlesien vom 23 Dezember 1915, Zl. Pr. 152-74/3 mit welcher Höchstpreise für Schweinefett und Schweinespeck beim Verkaufe durch den Erzeuger an Wiederverkäfer und im Kleinhandel festgesetzt werden / der k. k. Landespräsident Adalbert Freiherr von Widmann m. p.