Verordnung des Ministeriums für Landesverteidigung im Einvernehmen mit den beteiligten Ministerien und im Einverständnisse mit dem k. und k. Kriegsministerium vom 23 September 1915, betreffend die Inanspruchnahme und Ablieferung von Metallgeräten.
Verordnung des Ministeriums für Landesverteidigung im Einvernehmen mit den beteiligten Ministerien und im Einverständnisse mit dem k. und k. Kriegsministerium vom 23 September 1915, betreffend die Inanspruchnahme und Ablieferung von Metallgeräten.