Unterricht, welcher zu Folge der für die Städte und geschlossenen Märkte ergangenen Feuerlöschordnung vom 24. Jäner 1787, den hiesigen Zünften und Professionisten in Absicht ihrer Verrichtungen bei einer in dieser Stadt Freystadt, und den Vorstädten entstehenden Feuerbrunst zur genauesten Befolgung andurch mitgetheilet wird [...].
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