Cirkular von dem königl. mährisch-schlesischen Gubernium. Mit dem weiterem höchsten Normale für die Konkursordnung zu erleidigten Kuratpfründen und den Gehalt, welcher den Administratoren jener Kuratpfründen auszumessen, so von höchster Vergebung abhangen [Dat.] Brünn, den 11 Jänner 1786.
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