Cirkular von dem königlich mährisch-schlesischen Gubernium. Bestimmung jener Erfordernüssen, die jeder mit einem Kuratbenefizium investirter Priester, welcher die defizienten Pension ansuchet, seinem diesfälligen Gesuche beizulegen und somit beizubringen hat. [Dat.] Brünn den 20 July 1785.
Preview format: