Fernere Instruction und Erklärung für die das Konskriptionswesen besorgende Beamte, wornach sie sich künftighin so bei der Fortführung der Populations-Abänderungen, als auch bei den jährlichen gemeinschaftlich mit dem Militare vorgehenden Rektifizir- und Evidenthaltungen über die Volksmenge und den Viehstand ganz ohnfehlbar zu benehmen haben.
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