Kundmachung. [Inc.] Von der k. k. mähr. schles. Kameral-Gefällen-Verwaltung wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht: daß mehrere in Măhren bestehende landesfürstliche Weg- und Brückenmäuthe auf ein Jahr drei Monate, und zwar vom 1. August 1846 bis Ende Oktober 1847 im Wege der öffentlichen Versteigerung nach folgenden Bestimmungen in Pacht gegeben werden […].
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