Ueber I. die heutige Gränze der bisher behaupteten allgemeinen Gültigkeit des alten Sachsenrechts in Schlesien und über II. die Verjährung gegen den landesherrlichen Fiscus in dieser Provinz seit der dortigen Aufnahme jenes Rechts

Vorschau:

Wir verwenden Dateien durch die Cookie-Qualitätsverbesserungsschicht unserer Website. Für weitere Informationen, lesen Sie bitte das Dokument