Cirkular von dem kais. königl. mähr. schles. Landesgubernium. [Inc.] Uiber die Bestimmung und Prüfung der Stämpelklasse, in welche die Verordnung zur Einantwortung der Verlassenschaftsvermögens nach dem §. 55 des Stämpel- und Taxgesetzes vom 27. Jänner 1840 einzureihen ist. Nro 4030/3-18.

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