Cirkular von dem kais. königl. mähr. schles. Landesgubernium. [Inc.] Ausdehnung der, im §. 4. Lit. p. der Mautdirektiven vom Jahre 1821 bewilligten Mautbefreyung auch auf die Fuhren zum Baue aller übrigen öffentlichen Strassen. Nro 5006.

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