Cirkular von der k.k. Mährisch-Schlesischen Zollgefallen-Administration an die Zollinspektorate und Wegmauthoberämter. [Inc.] Gesetzliche Bestimmungen in Absicht auf die Brückenmauth-Behandlung der mit breiten Radfelgen versehenen Wägen. Wegmauth Nro 5547/908.

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