Cirkular von dem kaiserl. königl. mährisch und schlesischen Landesgubernium. [Inc.] Grobe schaafwollene Säke, die wie das gemeine Tuch, gewaltet werden müssen, und daher nach ihrer Vollendung dem Tuch beinahe ähnlich sind, werden von nun an, bis auf weitere Anordnung von der Kommercialstemplung ganz freigelassen.

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