Umlaufsverordnung vom Teschner k. k. Kreisamte. [Inc.] Weisung, wie die in den alten Josephinischen Grundsteuer-Regulirungs-Operaten vorkommenden scheinbaren Differenzen, wie auch die offenbaren Schreib- oder Rechnungsfehler, behandelt werden sollen. N. Exh. 650 et 685. Fasc. 108.
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