Umlaufsverordnung vom Teschner k. k. Kreisamte. [Inc.] Die zur Belehrung, für die Urbarialnutzungen und Jurisdiktionsgebůhren Berechtigten - gehörigen Drucksorten der Tabellen Litt. A. B. und C. werden hinausgegeben. N. Exh. 655. Fasc. 108.
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