- Umlaufsverordnung vom Teschner k. k. Kreisamte. [Inc.] Weisung, wie die, vom Zehendherrn zwar nicht unwiderruflich auf immerwährende Zeiten, aber gegen Erhalt einer bestimmten Gabe auf Leibgeding hintangegebene Zehendnutzung zu fatiren sey. N. Exh. 586 Fasc. 108.
Details zum Objekt: Umlaufsverordnung vom Teschner k. k. Kreisamte. [Inc.] Weisung, wie die, vom Zehendherrn zwar nicht unwiderruflich auf immerwährende Zeiten, aber gegen Erhalt einer bestimmten Gabe auf Leibgeding hintangegebene Zehendnutzung zu fatiren sey. N. Exh. 586 Fasc. 108.
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Struktur
Archiwalia Polskiego Towarzystwa Ludoznawczego.
Beschreibung
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- Identifikation des Bestandes: oai:www.sbc.org.pl:526968
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Das Objekt befindet sich in den Sammlungen:
Zusätzliche Informationen
- Erstellungsdatum: 2021-10-31
- Zuletzt geändert am: 2021-11-16
- Anzahl der Ansichten des Inhaltsobjekts: 14
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