Cirkular von dem k. k. mährisch schlesischen Appellazions-Gerichte. [Inc.] Die Befolgung des Stempelpatents vom 5. Oktober 1802 § 22. Lit. C wird den Gerichtsbehörden eingeschärft. Nro. 3567.

Vorschau:

Wir verwenden Dateien durch die Cookie-Qualitätsverbesserungsschicht unserer Website. Für weitere Informationen, lesen Sie bitte das Dokument