[Zarządzenie w sprawie poboru do wojska. Inc.] § 31. Es muss gesagt werden, dab jeder Beteiligte, dem es Ernst ist, seine Rechte zu wahren und seine Pflichten zu erfullen […]. Nro. 48959.
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[Zarządzenie w sprawie poboru do wojska. Inc.] § 31. Es muss gesagt werden, dab jeder Beteiligte, dem es Ernst ist, seine Rechte zu wahren und seine Pflichten zu erfullen […]. Nro. 48959.
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