Details zum Objekt: Verordnung, mittelst welcher die Vorschriften des Allgemeinen Landrechts P.2. Tit. 15, Abschnitt 4. Vom Postregal berichtiget und erläutert werden. De Dato Berlin, den 12 Juny 1804.

PDF
Wir verwenden Dateien durch die Cookie-Qualitätsverbesserungsschicht unserer Website. Für weitere Informationen, lesen Sie bitte das Dokument Datenschutzbestimmungen