Nähere Anweisung für die Landes-Collegia, Ober- und Unter-Gerichte, Magisträte und alle übrige Staats-Diener, über den Gebrauch des Stempel-Papiers. De Dato Berlin, den 17ten September 1802.

Vorschau:

Wir verwenden Dateien durch die Cookie-Qualitätsverbesserungsschicht unserer Website. Für weitere Informationen, lesen Sie bitte das Dokument