Ordnung vber die Fehder vnd andere muttwillige Leute, durch alle Herrn, Fürsten vnd Stende der Ober vnd Nieder Schlesischen Lande, in gehaltenem Fürsten vnd Landtage Montags nach Cantate [16 V] zu Bresslaw eintrechtiglichen beschlossen vnd auffgericht, anno 1541

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